Wohnpark Türnich
Wohnpark Türnich

Die Einfamlienhäuser im Wohnpark Türnich

Neben den gesondert beschriebenen Eigentumswohnungen wird der Wohnpark durch insgesamt 23 mindestens am Anfang baugleiche Flachdachbungalows eingerahmt, 15 Häuser auf der südwestlichen Seite (begrenzt durch einen begrünten Lärmschutzwall zur Bundesstraße 264 und durch die Freizeitanlage / Abenteuerspielplatz) und 8 Häuser auf der östlichen Seite (begrenzt durch den Schlosspark).

 

Die Eigentümer sind rechtlich autark, d.h. sie unterliegen nicht den Bestimmungen von Sonder- und Teileigentum wie bei den Eigentumswohnungen und somit auch nicht den Rechten und Pflichten der drei Eigentümergemeinschaften.


In den ersten Jahren des Bestehen des Wohnparks bestand als einzige rechtliche Bindung die gemeinsame Heiz- und Warmwasserversorgung sowie die Antennenanlage.
Während der Energiekrise in den 70er Jahren und nicht zuletzt wegen eines für die Bungaloweigentümer nicht hinnehmbaren Umrechnungsverhältnisses zwischen Wohnungen und Häusern bezüglich der Heizkosten trennten sich die Bungaloweigentümer von der gemeinsamen Energienutzung, gründeten einen zeitlich begrenzten Verein zur Wahrung ihrer Interessen bei der Umstellung zunächst auf Flüssiggas und später nach Verlegung von Erdgasleitungen durch das RWE in den 80er Jahren auf Erdgas. Hinsichtlich des Radio- und Fernsehempfangs verfügen die Bungalows inzwischen alle über Satellitenempfang.

 

Mit dem „nackten" Haus mit eingesätem Rasen begannen die Eigentümer mit der individuellen Ausgestaltung oder gar mit dem Umbau ihrer Häuser und Gärten.

Dies ging von der teilweisen Aufstockung der Flachdächer bis hin zu 90-Grad-Schwenks von Wohnzimmern. Einige Fotos (werden noch eingefügt) dokumentieren den ca. dreißigjährigen Unterschied.

 

Die Bungalows sind in Winkel-(L)-form errichtet und haben eine Gesamtwohnfläche von 150 qm. Sie sind nicht unterkellert und haben dadurch keinen Verlust an Wohnfläche durch unnötige Flure sowie Treppenauf- oder -abgänge. Dafür steht ein zweiter Außenzugang zum Abstellraum zur Verfügung.

Die Zimmerzahl kann von fünf auf vier Zimmer variiert werden.(Siehe anlg. Grundriss - noch nicht integriert!). Zu jedem Haus gehört eine Einzelgarage.

Die Grundstücksgrößen schwanken zwischen 303 und 513 qm.


Trotz der rechtlichen Selbständigkeit zwischen Wohnungs- und Bungaloweigentümern haben sich die Bewohner immer als Teil der Gemeinschaft im Wohnpark verstanden. Dies wurde vom Bauträger durch das gemeinsame architektonische Gesamtkonzept, der teilweise gleichen Verwendung bautechnischer Einrichtungen und Materialien wie Fensterelemente, Innentüren, Kücheneinrichtungen usw. als auch durch gemeinsame Nutzungsmöglichkeit der Freizeit- und Sporteinrichtungen erreicht.

Dies wurde noch konsolidiert, weil einige der Wohnungseigentümer zunächst Eigentum in einer der drei Eigentümergemeinschaften erworben hatten und einige Jahre später ihre Wohnung verkauft und sich einen Bungalow zugelegt haben.

 

Dies spricht sicherlich auch für den Wohnwert der Gesamtanlage.

 

Heinrich Quante

 

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